Impressum

Metrel GmbH
Orchideenstrasse 24
90542 Eckental

UST-IdNr: DE814516248
Geschäftsführerin: Fani Trček Gerjolj

Tel: 09126-289960
Fax: 09126-2899620

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Metrel GmbH Stand 08/2022

1. Anwendungsbereich und Allgemeines

1.1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir Ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Sie enthalten auch keine Wirkung, wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.

 Diese Regelung gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.2. Wir liefern elektronische Bauteile sowie andere Waren, wie sie in unseren technischen Merkblättern oder anderen Produktdokumentationen in der Regel unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen und europäischen Normen beschrieben sind. In keinem Fall ist aus diesen eine Garantie ableitbar.

1.3. Stellen wir dem Käufer Ersatzteile oder Geräte zur Verfügung, ist der tatsächliche Nutzer für die Bedienung und Einhaltung von Bedienanleitungen sowie den ordnunsggemäßen Einbau der Ersatzteile verantwortlich. Wir haben nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für Leihgeräte.

1.4. Technische oder sonstige Hinweise durch unser Personal sind unverbindlich. Garantieleistungen auf Verarbeitungsfehler können davon nicht abgeleitet werden.

1.5. Das Eigentums-und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, Berechnungen und Muster behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

1.6 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und gegebenenfalls dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

1.7 Auskünfte und anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziff. 9 dieser Bedingungen.

 

2. Lieferzeit

2.1. Sind Liefertermine oder -fristen von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und dies schriftlich dargelegt worden, so gelten sie als nur annähernd vereinbart mit der Folge, dass wir bei einer Überschreitung nicht automatisch, sondern nur durch Mahnung des Käufers in Verzug geraten.

2.2 Liefer-/Leistungstermine und Liefer-/Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und werden nur mit dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.

2.3 Die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereit steht oder wir unsere Leistung wenigstens mündlich angeboten haben.

2.4 Werden uns nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich eine Gefährdung unserer Zahlungsansprüche gegen den Käufer ergibt, so können wir jede weitere Lieferung an den Käufer davon abhängig machen, dass der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheit leistet. Hierfür können wir dem Käufer eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf wir von allen noch offenen Aufträgen zurücktreten können.

 

3. Versand und Lieferung

3.1. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer nicht von Interesse.

3.2. Bei Abholung der Ware hat der Käufer dafür zu sorgen, dass der Abholer die Ware ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig lädt und sichert. Der Käufer ist bei Abholung im Verhältnis zu uns für die Ladungssicherheit allein verantwortlich und hat uns von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt auch, soweit der Abholer bei der Verladung unsere Mitarbeiter als Hilfspersonen hinzuzieht

 

4. Höhere Gewalt

4.1. Soweit uns die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen von uns nicht zu vertretenen Umständen vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert wird, verlängert sich die ggf. vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Der Käufer wird dann unverzüglich über die Verlängerung der Lieferzeit informiert. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn wir uns mit der Leistung bereits im Verzug befinden.

4.2. Der Käufer ist vor Ablauf der gemäß 4.1 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Liefertermin aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat überschritten, so kann jede der Parteien vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann sofort zurücktreten, wenn sein Leistungsinteresse wegen der Nichteinhaltung der Lieferzeit weggefallen ist, wenn wir die Leistung endgültig ablehnen oder wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

4.3. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Mobilmachung, Krieg oder kriegsähnliche Umstände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderungen, Behördenmaßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung, Rohstoff oder Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Pandemien, Verfügungen von hoher Hand -auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen-.  Weiter gehören hierzu alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten. Sämtliche vorgenannten Umstände befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

 

5. Preise und Lieferbedingungen

5.1. Es gelten die Preise und Lieferbedingungen der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt.

5.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Rohstoff-und/oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

5.3. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.

5.4 Bei einer Lieferung ins Ausland hat der Käufer sämtliche Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dafür anfallen, zu übernehmen. Für Auslandslieferungen behalten wir uns besondere Preis- und Lieferbedingungen vor.

5.5 Rabatte gelten als Entgelt für alle Aufwendungen und Wagnisse des Käufers im Interesse des Absatzes von unseren Waren im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs, insbesondere für die Werbung, die fachliche Beratung, sach- und ordnungsgemäße Bedienung des Kunden und die Unterhaltung eines angemessenen Lagers. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erbringung dieser Leistungen sind wir berechtigt, die Gewährung der Rabatte auszusetzen oder endgültig zu kündigen. Rabattansprüche entstehen nur für abgenommene, nicht reklamierte und voll bezahlte Mengen.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nicht ein anderes Zahlungsziel ausdrücklich und schriftlich bestimmt ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.  

6.2. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Zur Annahme von Schecks und Kreditkarten als Zahlungsmittel sind wir nicht verpflichtet.

6.3. Für Bankgebühren, -kosten, und -spesen im Auslandszahlungsverkehr berechnen wir zusätzlich 20,00 € je Auftrag.

6.4. Der Käufer hat Rechnungsforderungen bei einer Überschreitung des Zahlungsziels nach dem gesetzlich geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Außerdem werden auch sämtliche weiteren offenen Rechnungen und sonstige Forderungen sofort fällig.

6.5. Sämtliche Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf unserem Bankkonto als erfolgt.

6.6. Soweit der Käufer uns mit gesondertem Formular schriftlich ermächtigt hat, sind wir berechtigt, unsere Forderungen gegen den Käufer mittels des jeweils vereinbarten SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen.

6.7. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit  diese zugleich auf demselben Einzelauftrag beruhen.

6.8 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Tilgung sämtlicher, auch zukünftiger und bedingter Forderungen, die uns gegen den Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - zustehen.

7.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von 7.1.

7.3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer oder dessen Abnehmer erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer schon jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. So entstehendes Eigentum oder Miteigentum ist Vorbehaltsware im Sinne von 7.1.

7.4. Der Käufer darf - vorausgesetzt er behält sich das Eigentum vor und seine Forderungen aus Weiterveräußerung gem. 7.5 und 7.6 können auf uns übergehen - die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung im Sinne dieses Abschnitts gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.

7.5. Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne von 7.1. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.6. Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen pünktlich nachkommt und wir die Einziehungsermächtigung nicht aus anderen Gründen widerrufen. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.7. Zu einer anderweitigen Abtretung der an uns abgetretenen Forderungen ist der Käufer nur im Rahmen sog. echter Factoring-Geschäfte befugt. Eine derartige Abtretung wird erst wirksam, wenn sich der Factor/die Bank verpflichtet, bei Hereinnahme einer Forderung jeweils den Betrag, der dem Rechnungsbetrag unserer gelieferten Waren entspricht, gemindert um das Delkredere, unmittelbar an uns auszuzahlen.

7.8. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 

8. Prüfung der Ware

8.1. Sofern der Käufer Unternehmer ist, hat er die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf ihre Vertragsmäßigkeit, insb. hinsichtlich Menge, Gewicht, Art und Kennzeichnung der gelieferten Ware, zu überprüfen. Dabei erkennbare Abweichungen oder Mängel hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss die Art des Mangels sowie die betroffene Lieferung konkret bezeichnen. Bei erst später erkennbar werdenden Mängeln und Abweichungen muss uns der Käufer unverzüglich eine entsprechende Mängelanzeige übermitteln.

8.2. Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht verarbeitet werden.

 

9. Mängelrechte

9.1. Mängel sind alle Abweichungen der gelieferten Ware von ihrer vertraglich geschuldeten Beschaffenheit. Hierzu gehören auch Art- oder Mengenabweichen.

9.2. Der Käufer, der kein Verbraucher ist, kann aus einem Mangel der Ware keine Rechte herleiten, wenn er den Mangel entgegen seiner Verpflichtung nach Nr. 8.1 nicht rechtzeitig geltend gemacht hat.

9.3. Hat der Käufer die gelieferte Ware nicht entsprechend unseren Verarbeitungsrichtlinien und sonstigen Vorgaben verwendet oder hat er sie mit anderen Waren vermischt, so wird vermutet, dass die von uns gelieferte Ware mangelfrei war, solange nicht ein Mangel zweifelsfrei nachgewiesen ist. Die Kosten für den Nachweis des Mangels trägt in diesem Falle der Käufer.

9.4. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge richten sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:

9.4.1. Der Käufer hat vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung.

9.4.2. Nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist oder in den vom Gesetz sonst vorgesehenen Fällen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nachfrist muss uns schriftlich gesetzt werden. Die Nachfrist ist nur angemessen, wenn sie mindestens 10  Werktage ab Zugang der Nachfristsetzung beträgt. Ist aus besonderen Gründen nur eine noch längere Nachfrist angemessen, so weisen wir den Käufer hierauf hin, wenn die von ihm gesetzte Frist zu kurz bemessen ist.

9.4.3. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels stehen dem Käufer nur zu, soweit dies gesetzlich bestimmt ist und zusätzlich die Voraussetzungen der Nr. 10 erfüllt sind.

9.4.4. Alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren in zwei Jahren nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ersatzansprüche wegen Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10. Haftung

10.1. Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gleiche gilt für unsere Haftung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.2. Im Übrigen haften wir für die Verletzung vertraglicher Pflichten nur, wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur beschränkt bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschadens.

10.3. Nr. 10.1 und 10.2 gelten entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die unberührt bleiben.

10.4  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Arbeitnehmer, Vertreter und sonstigen Gehilfen.

 

11. Gefahrübergang und zusätzliche Versicherung

11.1. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Kunden über.

11.2. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

11.3. Versicherungen gegen Transportschäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.

 

12. Geltungsbereich und Angebote und Vertragsabschluss

12.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt daher erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande

12.2. Von einer schriftlichen Bestätigung abweichende Abreden bedürfen der Schriftform.

12.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrüberganges. Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist unser Verwaltungssitz.

 

14. Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Verwaltungssitz. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

15. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

 

16. Elektronische Datenverarbeitung

16.1. Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seines Auftrages (Art. 6 DSGVO). Gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes (TMG) verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.

16.2 Wir sind -nicht- bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen (§§ 36,37 VSBG).